Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Schöner wohnen und Steuern sparen!
Abzugsfähig sind 20% von max. 6.000€ der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200€ pro Jahr und Haushalt sparen.
Voraussetzungen:
- Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung)
- der Anteil der Arbeitskosten muss gesondert ausgewiesen sein, auch eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrages ist zulässig – Materialkosten werden nicht begünstigt
- der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen worden sein
- die Überweisung muss z.B. durch einen Kontoauszug/Überweisungsbeleg nachgewiesen werden – Barzahlungen sind nicht begünstigt
Weitere Informationen und Beispiele finden Sie hier: Steuerbonusflyer