Steuerbonus

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Schöner wohnen und Steuern sparen!

Abzugsfähig sind 20% von max. 6.000€ der Handwerkerkosten – also bis zu 1.200€ pro Jahr und Haushalt sparen.

Voraussetzungen:

  • Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung)
  • der Anteil der Arbeitskosten muss gesondert ausgewiesen sein, auch eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrages ist zulässig – Materialkosten werden nicht begünstigt
  • der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen worden sein
  • die Überweisung muss z.B. durch einen Kontoauszug/Überweisungsbeleg nachgewiesen werden – Barzahlungen sind nicht begünstigt

Weitere Informationen und Beispiele finden Sie hier: Steuerbonusflyer